Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen !!
- Warum sind defekte Abwasserleitungen ein Problem ?
- Warum muss ich einen Sachkundigen der landesweiten Liste beauftragen ?
- Ich möchte das Ergebnis der Dichtheitsprüfung vor einer Beauftragung einer Sanierung neutral überprüfen lassen. Wer kann mir helfen ?
- Dichtheitsprüfung bei Neubauten.
- Ich habe bereits einen Dichtheitsnachweis. Kann ich diesen verwenden ?
- Ich bin Mieter. Betrifft mich die Dichtheitsprüfung auch ?
- Mir wird eine „billige“ Dichtheitsprüfung an der Haustüre angeboten, was tun ?
- Erneuerung statt Dichtheitsprüfung. Kann die Dichtheitsprüfung umgangen werden, wenn der Kanal direkt erneuert wird ?
- Ich weiß nicht, wo die Rohre auf meinem Grundstück bzw. unter meinem Haus verlaufen ?
- Sind abflusslose Gruben oder Kleinkläranlagen auch betroffen ?
- Leitet der Sachkundige die Dichtheitsbescheinigung an das Abwasserwerk weiter ?
- Gibt es eine Versicherung gegen Schäden an der Abwasseranlage ?
- Wenn bei der Prüfung ein Schaden festgestellt wird, muss er dann direkt beseitigt werden ?
- Wie oder wo erfahre ich, zu welchem Zeitpunkt ich spätestens die Dichtheitsprüfung duchzuführen habe ?
- Kann es sein, dass ich noch früher prüfen muss ?
- Kann ich die Prüfung vorziehen oder auf später verschieben ?
- Mein Grundstück liegt außerhalb der Wasserschutzzone.
- Muss ich meine Anlagen komplett untersuchen ?
- Ist eine optische Inspektion mit einer Kamera ausreichend ?
- Welche Kameratechnik ist vorgeschrieben ?
- Welche Sanierungsverfahren gibt es ?
- Was kostet die Dichtheitsprüfung ?
- Muss ich als Grundstückseigentümer die Prüfung zahlen ?
- Im Fall einer erforderlichen Kanalsanierung bekomme ich Zuschüsse ?