Nein. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand seiner Leitungen nachzuweisen. Daher ist er allein für die Vorlage der Bescheinigung beim zuständigen Abwasserwerk verantwortlich.
Nein. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand seiner Leitungen nachzuweisen. Daher ist er allein für die Vorlage der Bescheinigung beim zuständigen Abwasserwerk verantwortlich.