Ja. Der Grundstückseigentümer muss die Arbeiten vergleichbar mit jedem anderen Handwerkerauftrag eigenständig abwickeln.
Die für Sie geltende gesetzliche Grundlage ist die Entwässerungssatzung Ihrer Stadtverwaltung.
Ja. Der Grundstückseigentümer muss die Arbeiten vergleichbar mit jedem anderen Handwerkerauftrag eigenständig abwickeln.
Die für Sie geltende gesetzliche Grundlage ist die Entwässerungssatzung Ihrer Stadtverwaltung.