Der Gesetzgeber fordert, dass nur Sachkundige die Prüfung durchführen dürfen. Die Sachkundigen können einen Sachkunde-Nachweis vorlegen. Diesen sollten sich Hausbesitzer vor Vergabe des Auftrages zeigen lassen. Eine Liste von sachkundigen Personen ist auch auf der Internetseite des Externer Link - öffnet in neuem Fenster Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) veröffentlicht. Die Kommunen können weitere Auskünfte geben. Achten Sie bei der Beauftragung unbedingt darauf, dass der Sachkundige auf der Landesliste des LANUV aufgeführt ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Bescheinigungen nicht anerkannt werden. Die Anforderungen an die Sachkunde wurden in NRW mit einer Externer Link - öffnet in neuem Fenster Verwaltungsvorschrift (PDF, 81 KB, extern) geregelt.

 

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