Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum

Für alle Arbeiten die sich auf den Straßenverkehr auswirken, muss der Verursacher die zur Sicherung der Allgemeinheit erforderlichen verkehrsregelnden Maßnahmen beantragen.

Einer solchen Anordnung bedürfen somit arbeitsstellenbedingte Beeinträchtigungen durch Baugruben, Baufahrzeuge und -maschinen, Arbeitsgerüste etc. im Bereich von Fahrbahnen, Mehrzweckstreifen, Parkflächen, Geh- und Radwegen sowie in an den Straßenbereich angrenzenden Banketten.

Bei diesen Maßnahmen liegt die Zuständigkeit bei den Ordnungsämtern. Auch hier sind die Regularien von Ort zu Ort verschieden.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der notwendigen Maßnahmen und erstellen einen Beschilderungsplanes von der aktuellen Verkehrssituation.  Angepasst an Ihr Vorhaben wird dann der Beschilderungsplan selbst erstellt. Ob das nun die Sanierung einer Fassade, die Absenkung eines öffentlichen Gehweges als Zufahrt zu ihrem Grundstück oder die Arbeiten für die Anschlüsse an das öffentliche Versorgernetz sind spielt für uns nur eine untergeordnete Rolle.

Neben der Beschaffung der notwendigen Antragsformulare erstellen wir auf Wunsch auf Grundlage eines bauseits gestellten Lageplanes die komplette Planung für Ihr Bauprojekt.

Kontaktieren Sie uns hier, wenn wir Sie unterstützen dürfen.