Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

Mit Mehrheit hat der nordrhein-westfälische Landtag am 27.02.2013 die Änderung des Landeswassergesetzes NRW bezogen auf die Zustands- und Funktionsprüfung (ehem. Dichtheitsprüfung nach §61a LWG NRW) bei privaten Abwasserleitungen beschlossen.

Die Gesetzesänderung ist am 16.03.2013 in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten des geänderten Landeswassergesetzes ist der bisherige § 61a LWG NRW ersatzlos gestrichen.

Gemäß § 61 Abs. 2 LWG wird die oberste Wasserbehörde (MKULNV NRW) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags eine Rechtsverordnung zu erlassen. In dieser Rechtsverordnung sind die Einzelheiten für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen neu geregelt. Am 8. November 2013 wurde die neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht und ist somit seit dem 9. November 2013 rechtskräftig.

Grundlage für die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer für die Zustands- und Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen ist das Landeswassergesetzes (LWG) NRW.

Wir sind ein zugelassenes Unternehmen zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen. Einen Termin für die Prüfung Ihrer Abwasserleitungen können Sie hier vereinbaren.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir werden Ihre Fragen beantworten.

Die Kammern und das LANUV führen die Sachkundigen in dieser landesweiten Liste :