Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen
Mit Mehrheit hat der nordrhein-westfälische Landtag am 27.02.2013 die Änderung des Landeswassergesetzes NRW bezogen auf die Zustands- und Funktionsprüfung (ehem. Dichtheitsprüfung nach §61a LWG NRW) bei privaten Abwasserleitungen beschlossen.
Die Gesetzesänderung ist am 16.03.2013 in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten des geänderten Landeswassergesetzes ist der bisherige § 61a LWG NRW ersatzlos gestrichen.
Gemäß § 61 Abs. 2 LWG wird die oberste Wasserbehörde (MKULNV NRW) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags eine Rechtsverordnung zu erlassen. In dieser Rechtsverordnung sind die Einzelheiten für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen neu geregelt. Am 8. November 2013 wurde die neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht und ist somit seit dem 9. November 2013 rechtskräftig.
Grundlage für die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer für die Zustands- und Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen ist das Landeswassergesetzes (LWG) NRW.
- Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes vom 5. März 2013
- Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw
Wir sind ein zugelassenes Unternehmen zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen. Einen Termin für die Prüfung Ihrer Abwasserleitungen können Sie hier vereinbaren.
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Die Kammern und das LANUV führen die Sachkundigen in dieser landesweiten Liste :