Auch bei Neubauten ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Dichtheit seiner Entwässerungsanlage nachzuweisen. Im Normalfall bekommt er bei Abnahme des Hauses einen Nachweis über die Dichtheit einer Anlage.
Auch bei Neubauten ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Dichtheit seiner Entwässerungsanlage nachzuweisen. Im Normalfall bekommt er bei Abnahme des Hauses einen Nachweis über die Dichtheit einer Anlage.