Durch Rücksprache bei den zuständigen Mitarbeitern Ihres Abwasserwerks, in den geltenden Satzungen des Ortsrechts oder alternativ und komfortabel im Internet.
Durch Rücksprache bei den zuständigen Mitarbeitern Ihres Abwasserwerks, in den geltenden Satzungen des Ortsrechts oder alternativ und komfortabel im Internet.